Hauptmenü

Servicemenü


Impressum
Impressum und Anbieterkennzeichnung

Diese Seiten sind ein Angebot von:

Becker-Rötz Reisen GmbH
Oebisfelder Str. 41
38486 Klötze

Tel. 03909-42615 Fax. 03909-42616

eMail: info@roetz-reisen.de

Geschäftsführender Gesellschafter: Hans-Hartwig Rötz

Registergericht: Amtsgericht Stendal
Registernummer: HRB 1227

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 106/105/05285

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Hans-Hartwig-Rötz (Anschrift wie oben)

Die Vervielfältigung von Inhalten oder Daten dieser Seiten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen und Bildmaterial bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Urhebers (webmaster@roetz-reisen.de).

Haftungsauschluss externe Links:

Die im Rahmen von www.roetz-reisen.de weiterverweisenden externen Links zu Angeboten Dritter führen zu Inhalten der jeweiligen Anbieter und sind nicht die der Verantwortlichen von www.roetz-reisen.de. Diese entsprechenden Verweise sind als solche aus dem Zusammenhang erkennbar oder gesondert gekennzeichnet. Wir haben keinerlei Einfluss auf die dort bereitgehaltenen Inhalte und machen uns diese durch die Verweise nicht zueigen. Insbesondere distanzieren wir uns ausdrücklich von den dort abrufbaren Äußerungen.

Eine Verantwortlichkeit kann im übrigen nur begründet werden, wenn wir Kenntnis von Rechtsverletzungen haben und es uns technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§ 5 Abs. 2 TDG / MDStV). Wir haben die fremden Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen in einem uns zumutbaren Umfang überprüft. Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten oder Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf den Webseiten der Drittanbieter waren nicht augenscheinlich und sind uns ebenso wenig bekannt wie eine dortige Erfüllung von Straftatbeständen.

-------------------------------------------------------------------------
Becker-Rötz Reisen - Reisebedingungen (gültig ab 01.10.2005)
Diese Reisebedingungen, die bei der Reiseanmeldung von Ihnen anerkannt werden, sind Grundlage des Reisevertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet für die von ihm angemeldeten Teilnehmer. Jede Buchung für mehrtägige Reisen wird schriftlich bestätigt.

2. Bezahlung/Versicherung:
Bei Abschluss des Reisevertrages wird dringend der Abschluss einer Reiseversicherung (Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Rundumsorglos-Paket für Busreisen) empfohlen. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der Gesamtbetrag ist 4 Wochen vor Reisebeginn zu entrichten. Nach Zahlungseingang erhalten Sie im Gegenzug den Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB.

3. Leistungen, Preis- und Leistungsänderungen:
a) Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung in unserem Katalog. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Hotels, Programmab- läufe, Fahrstrecke) müssen vorbehalten bleiben. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Sind die Abweichungen so erheblich, dass sie den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen, wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung bzw. den kostenlosen Rücktritt von der Reise anbieten.
b) Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen möglich.
c) Änderungen des Reiseprogramms aufgrund aktueller Ereignisse während der Reise sind dem Reiseveranstalter immer vorbehalten. Ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz tritt dadurch nicht ein.

4. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, dies schriftlich zu tun. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter Stornokosten verlangen. Der Kunde hat pauschal folgende Entschädigungen zu entrichten:
Bei Rücktritt: ab Buchungstag bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 %
Bei Rücktritt: ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab 06. Tag vor Reisebeginn 60 %
am Tag des Reiseantritts bzw. Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

5. Ersatzreisende
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, soweit dieser alle Voraussetzungen dafür besitzt. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Allerdings ist die Versicherung personengebunden und muss für den Dritten neu abgeschlossen werden.

6. Reiseabbruch
Wird die Reise infolge zwingender Gründe abgebrochen, z.B. durch Krankheit, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen, wenn eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen wurde.

7. Mindestteilnehmerzahl
a) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 zahlenden Teilnehmern ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise abzusagen. Der Reisende ist bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn davon in Kenntnis zu setzen.
b) Der Reisende kann an einer gleichwertigen anderen Reise teilnehmen, die ihm vom Veranstalter als Ersatz angeboten wird.
c) Kündigung infolge Höherer Gewalt. Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und von keinem der Vertragspartner zu vertretender außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z.B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Naturkatastrophen, Havarien oder anderer Vorfälle, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Reisevertrag kündigen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise wird der Veranstalter die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Reisenden sorgen, sofern diese im Vertrag
vereinbart ist und nicht Höhere Gewalt entgegensteht. Der Reiseveranstalter zahlt nach Kündigung den eingezahlten Reisepreis zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder bis zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten der Rückbeförderung und/oder sonst notwendige Maßnahmen tragen die Parteien des Reisevertrages je zur Hälfte, darüber hinaus gehende Mehrkosten hat der Reisende allein zu tragen

8. Gewährleistung und Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbacht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
a) Der Reisende kann nur dann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er umgehend den Mangel dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit die Mängelanzeige nicht unzumutbar ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so steht ihm kein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
b) Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigen und dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
c) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleitungen gemäß § 471 des BGB maßgeblich
d) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

9. Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, außer Körperschäden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Gelten für die Erbringung von Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder darauf beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Schadenersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter darauf berufen.
d) Dem Kunden wird im eigenen Interesse der Abschluss einer Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

10. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Der Reiseveranstalter weist auf die im jeweiligen Reiseland geltenden Erfordernisse und Formalitäten in seinem Prospekt oder in anderer Weise vor der Buchung hin. Über zwischenzeitliche Änderungen wird bis zum Reisebeginn umgehend informiert.
b) Bei Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende alle Reisevoraussetzungen selbst zu schaffen, es sei denn, der Reiseveranstalter verpflichtet sich ausdrücklich zur Beschaffung von Visa etc. Entstehen bei der Reisedurchführung Schwierigkeiten, weil der Reisende seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, so ist ein kostenfreier
Rücktritt nicht möglich.
c) Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, ggfl. sollte ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden.

11. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

13. Reiseveranstalter
Becker-Rötz Reisen GmbH
Oebisfelder Str. 41
38486 Klötze Telefon: 03909/42615
Telefax: 03909 / 42616
e-mail: info@roetz-reisen.de
www.roetz-reisen.de

Impressum 2.2 by nagl.ch

Suche

Aktuelle Kataloge

Wer ist online

23 User sind online (3 User halten sich im Bereich Impressum auf.)

Mitglied: 0
Gäste: 23

mehr...